Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Vereinsjahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
Konkret bedeutet dies, dass du deine Mitgliedschaft spätestens bis zum 30. November schriftlich kündigen musst (per E-Mail an [email protected] ist ausreichend), wenn du im folgenden Jahr kein Mitglied mehr sein möchtest.
Es gibt eine Ausnahme:
Beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragserhöhung, kannst du deine Mitgliedschaft innerhalb der Zahlungsfrist der Beitragsrechnung kündigen. Ist die Zahlungsfrist (in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum) abgelaufen, ist eine Kündigung im laufenden Jahr nicht mehr möglich.